Angelbestimmungen an den Vereinsgewässern

Hier sind die Angelbestimmungen des SFV Floßweg
und der FGG hinterlegt.

Alles, was beim Angeln erlaubt bzw. verboten ist, findet man hier.

 

ACHTUNG - DAS IST NUR EINE  VERSUCHS-TESTSEITE
DIE NOCH IN BEARBEITUNG IST
.

 

SFV- Flossweg Gronau 38 e.V.

FGG  Verein der Fischergemeinschaft e.V. Gronau (Westf.)

Erlaubte Gewässer
Drilandsee: In der Badesaison - vom 1. 4. – 1. 10. - nur in den eingezeichneten Bereichen. Die nähere Umgebung des Bootsanlegers – ca. 30 m beiderseits – ist für jegliches Angeln gesperrt.
Dinkel: Von der Nienborger Grenze bis zur holländischen Grenze, einschl. Gronauer Umflut und der Grachten im Stadtgebiet. Die Dinkel im Stadtgebiet Gronau, von der Brücke an der Konrad-Adenauer-Straße bis Brücke Bentheimer Straße, ist für Jugendliche, die noch nicht in Besitz eines blauen Fischereischeins sind, gesperrt. Hier ist das Angeln nur in Begleitung einer geeigneten Person erlaubt.
Schwarzbach: Von der Einmündung in die Dinkel bis zur Grundstücksgrenze Blömeke.
Goorbach mit Einschränkungen!  Von der Ochtruper Poststiege bis zur Landesgrenze. Eine genaue Beschreibung der Angelstrecken ist auf der Homepage der Fischergemeinschaft zu finden. 

 

Erlaubtes Angelgerät: 

2 Angelruten mit je 1 Haken.
In den Fließgewässern ab 19.00 Uhr auf Aal zusätzlich 1 Angelrute mit einem Haken. 
1 Senke für den Köderfischfang. 
Krebsreusen bzw.-teller für den Fang von Krebsen.
Nur mit Extra-Erlaubnis: 
3. Rute am Drilandsee – erhältlich bei Angelsport Böcker, Merschstraße 23.

 

Nicht erlaubt sind

Das Legen von Aalleinen und Reusen (mit Ausnahme von speziellen Krebsreusen)

Das Angeln von Brücken

Das Angeln mit lebendem Köderfisch

Vom 15. Februar – 1. Oktober am Drilandsee mit Kunstködern zu angeln.

 

Mindestmaße und Schonzeiten 
Aal 50 cm
Schleie 25 cm
Bachforelle 25 cm - 20. Oktober bis 15.März
Hecht 45 cm - vom 15. Februar bis 30. April
Quappe 35 cm - vom 15. Dezember bis 28. Februar
Zander 40 cm - vom 1. April bis 31. Mai
Karpfen über 70 cm sind als Laichfische sofort zurück zu setzen. 
Untermaßige und geschützte Fische müssen sofort wieder schonend zurück gesetzt werden. Ansonsten gelten die Mindestmaße des Landes NRW. 

 

Limit pro Tag
Es dürfen nicht mehr als 2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht, 2 Forellen, 2 Quappen und 1 Zander dem Gewässer entnommen werden.
Für Welse und Signalkrebse gibt es kein Limit bzw. Mindestmaß. Sie dürfen unbegrenzt entnommen werden.

 

Störfälle am Gewässer
Bei Fischsterben oder Gewässerverunreinigungen ist sofort das Ordnungsamt der Stadt Gronau (Tel. 02562-12-369) oder die Polizei (Tel. 02562-926-0) zu benachrichtigen.

Bootsangeln
Das Angeln vom Boot (ohne Fremdantrieb) am Drilandsee ist nur erlaubt, wenn dadurch andere Nutzer nicht behindert werden. Die Bootsangler müssen den Anordnungen der Fischereiaufseher – durch Handzeichen, Zuruf oder Trillerpfeife – unverzüglich Folge leisten. Bei Wassersportveranstaltungen erlischt diese Erlaubnis.

 

Besondere Bestimmungen
Beim Karpfenangeln sind die Schnüre abzusenken.
An den Tagen der Gemeinschaftsveranstaltungen gilt diese Erlaubnis zum Fischfang nur eingeschränkt bzw. entfällt.
Nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende.
Dieser Fischerei-Erlaubnisschein und der amtliche Fischereischein ist den Fischereiaufsehern auf Verlangen auszuhändigen. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Als Köderfische dürfen nur solche Fischarten verwendet werden, die nicht den gesetzlichen bzw. vereinsseitig festgelegten Mindestmaßen unterliegen.
Keine Haftung bei Unglücksfällen und Schäden. Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins werden die Bedingungen anerkannt. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes von NRW erfolgt Anzeige bzw. Entzug des Erlaubnisscheins ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen – unabhängig vom Verursacher.
Ausgelegte Angeln sind ständig vom Fischerei-Erlaubnisscheininhaber zu beaufsichtigen. 
Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins tritt mit seiner Unterschrift etwaige ihm im Falle einer Schädigung des Fischbestands durch einen Dritten gegen den Schädiger zustehenden Schadensersatzansprüchen schon jetzt an die Fischergemeinschaft Gronau e.V. ab, der die Abtretung annimmt.

Fangstatistik
Die Fangstatistik wird benötigt, um den Fischbesatz zu ermitteln und als Beleg für Schadenersatzforderungen bei Umweltdelikten, Fischsterben etc.
ACHTUNG – ohne ausgefüllte Fangstatistik wird kein neuer Fischerei-Erlaubnisschein der Fischergemeinschaft ausgegeben.