Neues aus der Jugendgruppe
Beiträge im passenden Jahr sortiert, siehe links unter ''Jugendseite''.Wir haben eine Jugendgruppe per Whats App erstellt .Solltet ihr daran Interesse haben meldet euch bei unseren Jugendwarte
Jugendschutzkonzept
SCHUTZKONZEPT ZUR PRÄVENTION VON GEWALT UND ZUM KINDERSCHUTZ SFV Flossweg Gronau 1938 e.V. 1. Leitbild & Haltung des Vereins Der SFV Flossweg Gronau 1938 e.V. steht für eine aktive, sichere und von Respekt geprägte Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche sollen an unseren Gewässern und in der Geschäftsstelle einen geschützten Raum vorfinden, in dem Persönlichkeit, Gemeinschaft und waidgerechte Fischerei gefördert werden. Grenzüberschreitungen, Diskriminierung, physische, psychische oder sexualisierte Gewalt haben in unserem Verein keinen Platz. 2. Verhaltenskodex für Betreuer, Jugendwarte & Fischereiaufseher Alle Personen, die im Verein regelmäßig mit Jugendlichen arbeiten (Jugendleitung, Vorstandsmitglieder, Ausbilder, Fischereiaufseher), verpflichten sich zur Einhaltung folgender Grundsätze: 1. Transparenz & 6-Augen-Prinzip: Einzelgespräche oder Einzeltrainings in geschlossenen Räumen werden vermieden. Bei Vereinsveranstaltungen, Ausfahrten oder Schulungen sind idealerweise mindestens zwei Erwachsene / Betreuer anwesend. 2. Respektierung von Grenzen & Körperkontakt: Körperkontakt (z. B. Hilfestellung beim Wurf, Landegriff oder Hakenlösen) erfolgt ausschließlich transparent, angemessen und mit dem Einverständnis des Jugendlichen. 3. Fotos & Digitale Medien: Fotos von Jugendlichen (z. B. für Website oder Instagram) werden nur veröffentlicht, wenn die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegt oder Vorort abgeklärt wird. Betreuer kommunizieren mit Jugendlichen über offizielle Vereinskanäle (z. B. offizielle Jugend-Gruppen in der Angelflix-App / WhatsApp-Vereinsgruppen mit mehreren Administratoren) und nicht über private Direktnachrichten. 4. Kein Alkohol / Abgabe von Suchtmitteln: Bei reinen Jugendveranstaltungen gilt für Betreuer ein absolutes Alkoholverbot während der Aufsichtszeiten. 3. Personalüberprüfung (Erweitertes Führungszeugnis) Verpflichtung: Alle Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, anleiten oder auf Jugendfreizeiten betreuen, müssen dem 1. Vorsitzenden vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) zur Einsicht vorlegen. Turnus: Die Einsichtnahme wird dokumentiert (ohne Kopie der sensiblen Daten) und alle 3 bis 5 Jahre erneuert. Kosten: Der Verein stellt für die ehrenamtlichen Betreuer die Bescheinigung zur gebührenfreien Beantragung bei der Stadt Gronau aus. 4. Beschwerdeweg & Ansprechperson für Kinderschutz Um im Ernstfall schnell, diskret und professionell zu handeln, benennt der Verein eine vertrauliche Ansprechperson: Interne Ansprechperson Kinderschutz: Erster Vorsitzender ( Kontaktedaten auf der Homepage) Verfahren bei Verdachtsmomenten: 1. Ruhe bewahren und Schilderungen des Kindes/Jugendlichen sachlich und vertraulich dokumentieren. 2. Keine unüberlegten Beschuldigungen am Gewässer aussprechen. 3. Hinzuziehung externer Fachberatung (z. B. Jugendamt der Stadt Gronau / Deutscher Kinderschutzbund). 4. Information des geschäftsführenden Vorstands zur Einleitung weiterer rechtlicher und organisatorischer Schritte